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Der Makler darf nach seiner Wahl als Nachweis- oder Vermittlungsmakler
tätig sein. Grundsätzlich darf der Makler für
beide Seiten tätig sein. Der Interessent bestätigt
auf den erhaltenen Exposés bzw. Nachweisbestätigungen
mit seiner Unterschrift, daß ihm die genannten Objekte
nicht bekannt sind und daß bei bestehender Vorkenntnis
der Makler dennoch vermittelnd und provisionspflichtig tätig
werden soll. Per Post oder Fax zur Kenntnis gebrachte Objekte
gelten auch ohne Bestätigung des Interessenten als
nachgewiesen. Sollte dem Interessenten ein Objekt bereits
bekannt sein, so verpflichtet er sich, den Makler unter
Hinweis auf die Quelle innerhalb von 7 Tagen zu informieren.
Makler und Interessent vereinbaren, daß danach kein
Einwand mehr möglich ist.
Auftragsdauer / Einfacher Maklerauftrag* / Makleralleinauftrag
*Dieser Maklerauftrag ist ohne Befristung, gilt
bis auf weiteres und ist jederzeit von beiden Parteien sofort
kündbar. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Der Interessent ist zur sofortigen Kündigung verpflichtet,
wenn er Miet- bzw. Kaufabsicht aufgibt. Dauer für Makleralleinaufträge
sind in der Regel bei Vermietungen mind. 4 Wochen (bei Verkaufsobjekten
3 Monate), wenn nicht anderes vereinbart.
Vertrauliche Behandlung der Maklerangebote / Schadenersatz
Die Angebote des Maklers sind nur für den Miet- bzw.
Kaufinteressenten bestimmt. Sie sind von diesem so vertraulich
zu behandeln, daß eine Auswertung durch Dritte unmöglich
ist. Verletzt der Interessent diese Verpflichtung und es
kommt zu einem Miet- bzw. Kaufvertragsabschluß mit
dem Dritten auf Grund dieser Vertragsverletzung, haftet
der Interessent dem Makler für die entgangene Provision.
Ursächlicher Zusammenhang
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß der
ursächliche Zusammenhang zwischen dem Objektnachweis
des Maklers und einem Vertragsabschluß nicht durch
spätere Direktangebote durch Dritte - auch wenn diese
Angebote zu anderen Bedingungen erfolgen - unterbrochen
wird.
Maklerpflichten
Der Makler verpflichtet sich, seine Tätigkeit nachhaltig
und unter Ausnutzung aller sich ergebenen Abschlußmöglichkeiten
zu entfalten und auf Anfrage über den stand seiner
Tätigkeit sowie über die aktuelle Marktlage zu
informieren.
Datenschutz
Personenbezogene Daten werden geschützt erfaßt
und verarbeitet. Die Interessenten erklären sich ausdrücklich
einverstanden, daß der Makler dem Vermieter / Verkäufer
der ihm nachgewiesenen Objekte unter Bekanntgabe seines
Namens über den Nachweis informiert.
Maklerprovision
Der Miet- bzw. Kaufinteressent ist verpflichtet,
am Tage des Zustandekommens eines rechtsverbindlichen Miet-
bzw. Kaufvertrages eine Maklerprovision an den Makler zu
zahlen. Dies gilt auch, wenn an Stelle des Interessenten
dessen Ehepartner / Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
/ Verwandter / Schwager oder ein Unternehmen, an dem der
Interessent oder eine der genannten Personen beteiligt ist,
den Vertrag schließen. Falls auf dem Exposé
nicht anders vermerkt, beträgt die Maklerprovision
bei
Miet-, Untermiet-, Pacht-, Unterpacht- und Kaufverträgen:
Mietwohnungen
2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
Gewerbeobjekte
3,57 Monatsmieten inkl. MwSt.
Kaufobjekte
7,14% inkl. MwSt.
Aufwandsersatz bei Interessenten (mit Maklerverträgen)
Entscheidet sich der Interessent für ein nachgewiesenes
Objekt und wünscht nach entsprechenden Verhandlungen
die Ausfertigung eines Miet- bzw. Kaufvertrages, tritt dann
aber von dieser Entscheidung zurück, wird ein Aufwandsersatz
für die anwaltliche Ausfertigung von Verträgen
(Miet-, Pacht- oder Kaufverträgen) in Höhe von
max. 10% der fälligen Maklerprovision (bei Maklerverträgen)
zzgl. gesetzlicher MwSt. fällig.
Haftung des Maklers
Der Makler haftet keinem Vertragspartner für die Bonität,
für einen ausreichenden Umfang und den Wahrheitgehalt
von Auskünften anderer Vertragspartner. Die in unseren
Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten
Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und
Vertragspartner möglichst vollständige und richtige
Angaben zu erhalten; eine Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
Gerichtsstand
Sollte ein Vertragspartner zum Zeitpunkt der Klageerhebung
seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb
des Geltungsbereiches haben oder verlegen oder von ihm der
gewöhnliche Aufenthaltsort nicht ermittelbar sein,
so gilt immer Berlin als Gerichtsstand.
Sonstiges
Teilnichtigkeit der Geschäftsbedingungen führt
nicht zur Gesamtnichtigkeit.
Allgemeine Geschäftsbedingungen /Muzi-Berlin Immobilien & Finanzdienst e. K.
Bundesallee 213-214 ; 10719 Berlin-Wilmersdorf. Vordruck: 08/10.94
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