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Fallstricke beim Haus- oder Wohnungsverkauf

Geschrieben von Muzi Berlin Immo auf 27/05/2014
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Wenn Sie aber genügend Zeit und Neven haben, dann hoffen Sie, dass beim ersten Termin kein ausreichendes Gebot erfolgt. Sie warten dann auf den 2. Versteigerungstermin. Jetzt liegt die Untergrenze bei 50% (also nur noch 100.000 €). Wenn aber kein passendes Gebot erfolgt, haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie schlagen für 100.000 € zu, oder Sie bieten ebenfalls nicht.

Denn dann haben Sie eine gute Chance, direkt beim Auftraggeber der Versteigerung (meistens eine Bank), ein noch etwas geringeres Gebot (z.B. 45% also 90.000 €) abzugeben. Nicht selten stimmen die Banken so einem Gebot (nach erfolglosem 2. Termin) zu. Uns sind Fälle bekannt, in denen vor ein paar Jahren z.B. ein 3-Familienhaus im Wert von 260.000 € für sage und schreibe 85.000 € erworben wurde. Hierfür waren ein paar Verhandlungen mit der Gläubigerbank erforderlich.

Allerdings sollten Sie beachten, dass bei so einem Erwerbsweg (Zwangsversteigerungen) ein gewisses Risiko besteht. Denn Sie kaufen die Immobilie wie besehen und es gibt keinerlei Gewährleistung z.B. für Mängel. Sie sollten das Objekt also selber sehr genau prüfen oder besser vom Fachmann prüfen lassen. Denn es ist nicht gesagt, dass die Noch-Eigentümer Sie ins Haus lassen, was Sie nicht durchsetzen können.

Es kann übrigens auch vorteilhaft sein, dem Auftraggeber (z.B. der Bank) nach dem ersten erfolglosen Termin (vor dem 2. Termin) ein Angebot zukommen zu lassen.

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach

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